Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rechtsstellung des Versicherungsmaklers
Der Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Versicherungsvermittler der wirtschaftlich auf der Seite seines Auftraggebers steht, dessen Interessen er wahrzunehmen hat.

2. Pflichten des Versicherungsmaklers
Dem Versicherungsmakler obliegt die Betreuung der Versicherungsahngelegenheiten seines Auftraggebers und insbesondere die Beschaffung des zur Deckung seiner Risiken erforderlichen Versicherungsschutzes im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. In diesem Zusammenhang nimmt der Versicherungsmakler eine Beratungsfunktion gegenüber seinem Auftraggeber wahr.

3. Vergütung
Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt gewohnheitsrechtlich der Versicherer. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.

4. Vermittlung an Versicherer
Der Versicherungsmakler deckt die Risiken seiner Auftraggeber bei am Markt eingeführten Versicherungsunternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Sitz haben oder eine Niederlassung unterhalten. Sofern die Art der Risiken oder die Markt-Verhältnisse es erfordern, ist es dem Versicherungsmakler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln.

Versicherungen werden an Direktversicherer oder Versicherungsunternehmen, die dem Versicherungsmakler keine auskömmliche Vergütung gewähren, nicht vermittelt. Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart.

5. Zuschnitt des Versicherungsmaklers
Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist namentlich auf die Betreuung der Versicherungsahngelegenheiten privater und freiberuflicher Kunden sowie von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft ausgerichtet und besteht in der Vermittlung und Betreuung einzelner Versicherungsverträge. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, selbst Versicherungsverträge ohne Einschaltung des Versicherungsmaklers abzuschließen, bzw. die Betreuung einzelner Versicherungsverträge nicht über den Versicherungsmakler vornehmen zu lassen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen allerdings der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

6. Nicht Versicherungsgeschäfte
Der Versicherungsmakler kann auch im Bereich der Kapitalanlagen und Finanzierungen tätig werden. Alle Bestimmungen dieses Vertrages beziehen sich bei nicht Versicherungs- und Bausparverträgen jedoch nur auf von dem Versicherungsmakler vermittelte Verträge.

7. Haftung
Seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber erfüllt der Versicherungsmakler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für wider Erwarten eintretende Schädigungen hat der Versicherungsmakler durch entsprechenden Versicherungsschutz Vorsorge getroffen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus dem Versicherungsmakler-Vertrag sind für Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf den Betrag von 1.000.000,-- Euro beschränkt. Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags.

8. Rechtsgrundlagen
Die Beziehungen zwischen den Parteien sind vom Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens getragen. Im übrigen richten sie sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und gewohnheitsrechtlicher Regelungen sowie den maßgebenden aufsichtsbehördlichen Anordnungen und den Ursachen am Versicherungsmarkt.

9. Datenschutzerklärung
Der Auftraggeber willigt ein, daß die vom Versicherungsmakler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsenderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und zukünftigen Anträgen.

Der Auftraggeber willigt ferner ein, daß diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsahngelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags- Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Versicherungsmakler weitergeben.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Versicherungsmakler dürfen sie nur weitergegeben werden soweit dies zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.

Über die Internetseite eingegebene Daten zur Angebotsanforderung o. ä. werden nach den allgemein gültigen Datenschutzrichtlinien behandelt.